FAQ für alles was Recht ist

Wissen was Sache ist.

Wann ist es sinnvoll einen Anwalt / eine Anwältin beizuziehen?

Bei Rechtsstreitigkeiten und Beratungsbedarf macht es Sinn, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Die Anwältin oder der Anwalt kann sie vorausschauend beraten, nach Absprache rechtliche Schritte einleiten und bei Bedarf vor Behörden vertreten. Ein Anwaltszwang besteht in der Schweiz – mit wenigen Ausnahmen im Strafrecht – jedoch nicht. Zudem ist es sinnvoll einen Anwalt beizuziehen, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist oder Sie ein Rechtsmittel gegen einen Entscheid ergreifen müssen.

Wie finde ich den zum meinem Anliegen passenden Anwalt / Anwältin?

Schildern Sie im Online Formular oder per E-Mail an info@bracherpartner.ch Ihre Situation möglichst genau. Folgendes ist für den Rechtsanwalt, die Rechtsanwälltin wichtig zu wissen: 
  • Beschreiben Sie in einigen Sätzen, die Ausgangslage, weshalb Sie sich an uns wenden.
  • Gibt es weitere beteiligte Personen? Wie ist deren Name? (z.B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ehemann, Ehefrau, Täter, Vermieter, Mieter, Versicherung etc.)
  • Haben Sie Post von einer Behörde erhalten? (z.B. Gericht, Staatsanwaltschaft, Strassenverkehrsamt, Gemeinde, Versicherung etc.)
  • Ist in dieser Post eine Handlungsaufforderung an Sie? (z.B. innert 10 Tagen, bis am Datum XY) 
 
Nach Erhalt der Angaben prüfen wir, wer der passende Spezialist für Ihre Ausgangslage ist. Sie hören innert 1-2 Arbeitstagen von uns. 

Wie viel kostet ein Anwalt / eine Anwältin?

In der Regel rechnet der Anwalt, die Anwältin nach Zeitaufwand ab oder es wird eine Pauschale vereinbart. Die Umstände und die Komplexität des Falles werden dabei berücksichtigt. Die Stundenansätze unserer Anwälte und Anwältinnen bewegen sich zwischen CHF 250.00 und CHF 450.00. Im ersten Gespräch mit dem Spezialisten von Bracher & Partner wird die Entschädigung besprochen.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Kann ich Bracher & Partner beauftragen?

Wir arbeiten mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Um einen reibungslosen Ablauf mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu gewährleisten, bitten wir Sie, eine Deckungszusage sowie die Bewilligung für eine freie Anwaltswahl bei Ihrer Versicherung anzufordern. Alternativ unterstützt Sie der Rechtsanwalt, die Rechtsanwältin dabei, diese einzuholen. Bringen Sie in diesem Fall die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung mit an die erste Besprechung.

Bietet Bracher & Partner auch unentgeltliche Rechtspflege an?

Ja, das bietet Bracher & Partner an. Die unentgeltliche Rechtspflege ist nur in besonderen Situationen möglich und kann nicht von der Anwältin, vom Anwalt gewährt werden. Dies wird vom zuständigen Gericht entschieden. Damit die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt wird, muss das Gerichtsverfahren notwendig sein und es muss in einem Gesuch aufgezeigt werden, weshalb der Kunde, die Kundin finanziell nicht in der Lage ist dieses Verfahren zu finanzieren. Die Spezialisten von Bracher & Partner beurteilen im Einzelfall, ob ein Gesuch eingereicht werden kann und helfen Ihnen dabei. Für Rechtsberatungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Bietet Bracher & Partner auch amtliche Verteidigung an?

Ja, das bietet Bracher & Partner an. Die amtliche Verteidigung ist nur in besonderen Situationen möglich und kann nicht von der Anwältin, vom Anwalt gewährt werden. Dies wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht entschieden. Damit eine amtliche Verteidigung gewährt wird, muss das Strafdelikt eine gewisse Schwere (kein Bagatelldelikt) aufweisen. Die Spezialisten von Bracher & Partner beurteilen im Einzelfall, ob ein Gesuch eingereicht werden kann und helfen Ihnen dabei. Für Rechtsberatungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Wie bereite ich mich auf das erste Gespräch vor?

Das erste Gespräch mit dem Rechtsanwalt, der Rechtsanwältin kann persönlich, telefonisch oder auch als Videokonferenz stattfinden.

  • Bereiten Sie Ihre dringendsten Fragen vor.
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Bringen Sie die Unterlagen und Angaben mit.
  • Freiwillig: Dokumentieren Sie den Rechtsanwalt, die Rechtsanwältin vorgängig per Mail oder senden Sie die Unterlagen via Kontaktformular.
  • Machen Sie sich keinen Druck….

Für welche Anliegen braucht es einen Notar / eine Notarin?

Notarinnen und Notare werden für die Beratung im Zusammenhang mit öffentlichen Urkunden (Ehe- und Erbverträge, Urkunden betreffend Grundeigentum, Gesellschaftsgründungen usw.) beigezogen. Sie haben die Kompetenz, solche formgültig zu beurkunden.

Im Falle eines Ehe-, Erb- oder Abtretungsvertrages ist die öffentliche Beurkundung zwingend und der Gang zum Notar / zur Notarin unumgänglich.

Wollen Sie sich auf die Wechselfälle des Lebens vorbereiten und verfassen einen Vorsorgeauftrag oder ein Testament, ist die notarielle Beurkundung zwar freiwillig. Für die korrekte Abwicklung und Formulierung sowie zur Vermeidung allfälliger zukünftiger Ungültigkeitsklagen lohnt sich jedoch auch hier der Gang zum Notar / zur Notarin.

Ebenfalls beim Grundstückskauf, der Gründung einer Firma, der Errichtung einer Stiftung oder für Statutenänderungen ist die öffentliche Beurkundung des jeweiligen Vertrages zwingend. 

Wann brauche ich einen Notar / eine Notarin aus dem Kanton Bern?

Sobald es sich um eine Angelegenheit in Zusammenhang mit einem Grundstück auf bernischem Kantonsgebiet handelt.

Wie viel kostet ein Notar / eine Notarin?

Die Notariatsgebühren sind im Kanton Bern in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) einheitlich und verbindlich festgelegt. 

Die Notariatskosten setzen sich einerseits aus einer Gebühr (vgl. Gebührenverordnung) und andererseits aus den Nebenarbeiten (Korrespondenzen, Telefonate etc.) zusammen. Die Nebenarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Besteht ein Geschäftswert (z.B. beim Kaufvertrag der Kaufpreis), bemisst sich die Gebühr auf dieser Grundlage. Für Arbeiten/Verträge ohne Geschäftswert (z.B. Ehe- und Erbverträge, Parzellierungen etc.) richtet sich die Gebühr nach dem zeitlichen Aufwand. Eine Minimalgebühr wird von der Verordnung vorgegeben. 

Dazu kommen Auslagen, die Drittkosten (z.B. Grundbuchauszüge, Familienregisterauszüge etc.) sowie die Mehrwertsteuern. Das involvierte Grundbuchamt oder Handelsregisteramt stellt  separate Rechnungen (z.B. Eintragungsgebühren).

Gerne informieren wir Sie zu Beginn der Arbeiten über die zu erwartenden Notariatskosten, Gebühren Dritter und allfällige Steuern. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Notarin jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Bietet Bracher & Partner meinem Unternehmen einen umfassenden Service?

Bracher & Partner hat Spezialisten in fast jedem Rechtsgebiet und löst als Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen die Herausforderungen. Bracher & Partner ist immer ihr Ansprechpartner, je nach Rechtsgebiet werden Sie vom zuständigen Experten betreut. Getreu dem Motto «Für alles was Recht ist» unterstützen wir Ihr Unternehmen in strategischen und operativen Fragen. Dabei erbringen wir nicht nur Beratungsdienstleistungen, sondern setzen dank hauseigenem Notariat neue Strukturen und Konzepte auch um.

webcontact-bracherpartner@itds.ch