Digitaler Nachlass - ein Blick in die Zukunft

Was geschieht mit unseren Daten nach dem Tod? Von Social-Media-Accounts über Cloud-Speicher bis hin zu Kryptowährungen – immer mehr Lebensbereiche finden online statt und werfen neue rechtliche Fragen auf. Notarin Isabelle Simon spricht über die aktuellen Herausforderungen, Unsicherheiten im Gesetz und mögliche Entwicklungen rund um den digitalen Nachlass und digitale Testamente.

Digitaler Nachlass - ein Blick in die Zukunft

Sind die aktuellen Gesetzesbestimmungen gemäss OR für den digitalen Nachlass ausreichend?

In der Schweiz bestehen bis heute keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zum digitalen Nachlass. Grundsätzlich wird dieser nach den Regeln des Erbrechts auf die Erbinnen und Erben übertragen. Lokal gespeicherte Daten auf Geräten wie Computern, USB-Sticks oder Festplatten gehen im Todesfall somit automatisch an die Erbinnen und Erben über. Rechtlich unklar ist jedoch, was mit online gespeicherten Daten (Cloud-Dateien, Benutzerkonten, Kryptowährungen etc.) geschieht. Hierbei stellen sich Fragen, ob diese Daten als solche erbrechtlich übertragbar sind und wie die Übertragung aussehen soll. Weiter hat sich in der Praxis gezeigt, dass viele Onlinedienste ihren Sitz im Ausland haben und entsprechend die Bestimmungen des dortigen (Erb-)Rechts zur Anwendung gelangen.

Welche Hürden sehen Sie bei der Errichtung von digitalen Testamenten (als Ersatz für das eigenhändige Testament)?

Das Gesetz verlangt in Art. 505 ZGB für die Errichtung eines eigenhändigen Testamentes, dass dieses vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Diese Vorschrift soll vor allem Fälschungen und Missbrauch verhindern und die Echtheit sowie die Aufbewahrung des Dokuments sicherstellen. Unklar in der juristischen Lehre ist hingegen, ob ein Testament auf einem Tablet errichtet werden kann. Eine Problematik hierbei ist, ob das Abfassen des Testamentes mittels Stifts auf einem Tablet grundsätzlich das Kriterium der Eigenhändigkeit erfüllt. Da im Moment noch keine Urteile zu dieser Thematik bestehen, rate ich dazu, das Testament nach wie vor eigenhändig zu verfassen oder notariell errichten zu lassen.

Glauben Sie, dass in naher Zukunft digitale Testamente möglich sind?

Ob inskünftig unter bestimmten Umständen ein digitales, wie zum Beispiel audiovisuelles Testament, rechtlich zugelassen wird, ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen. Wann und ob diese Form des Testaments in der Schweiz anerkannt werden könnte, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht voraussagen.

Können Sie sich vorstellen, dass Zugangsdaten in einem Testament hinterlegt werden?

Bei Zugangsdaten handelt es sich um heikle Daten, bei welchen ein grosses Missbrauchsrisiko besteht, entsprechend muss es gut überlegt sein, welche Hinterbliebenen diese Zugänge rasch auffinden sollen. Aufgrund der vielen Onlinezugänge und der wechselnden Passwörter ist es wichtig, die Passwortliste regelmässig zu aktualisieren. Anstatt die Zugangsdaten direkt ins Testament zu schreiben, empfehle ich, im Testament festzuhalten, in welcher Form die Passwörter festgehalten sind (z.B. physische Liste oder Passwort-Manager-Anwendung) und an welchem Ort sie aufbewahrt werden. Damit kann das Testament sicher und ohne ständige Anpassungen beim Notar oder der Notarin hinterlegt werden.

Sind digitale Daten und deren Verwaltung in Ihrer Kanzlei resp. bei Ihren Kunden ein Thema?

Wenn Klientinnen und Klienten eine Beratung hinsichtlich Regelung ihres Nachlasses wünschen, spreche ich dieses Thema mit ihnen an, da sich viele bislang noch keine Gedanken zum digitalen Nachlass gemacht haben. Da immer mehr Lebensbereiche in den Onlinebereich verlegt werden, sollte sich jede Person zu ihren virtuellen Daten und Informationen, die sie nach dem Tod hinterlässt, Gedanken machen. Ich mache meine Klientinnen und Klienten auch immer darauf aufmerksam, bei den einzelnen Diensten, soweit möglich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (Gedenkmodus etc.).

Sollte eine digitale nationale Plattform eingerichtet werden, bei welcher man den digitalen Nachlass verwalten kann? Wo sehen Sie die Problematik bei dieser Plattform?

Eine schweizweite Plattform zur Regelung des digitalen Nachlasses wäre praktisch. Schwierigkeiten sehe ich beim Datenschutz, der Datensicherheit sowie beim Vertrauen welche die Bürgerinnen und Bürger dem Staat bei der Umsetzung einer solchen Lösung schenken müssten.

 

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