Trennung und Scheidung in der Schweiz: Die häufigsten Fragen zu Kindern, Unterhalt, Vermögen und Kosten
Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den einschneidendsten Ereignissen im Leben. Nebst der emotionalen Belastung müssen zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden. Insbesondere bei gemeinsamen Kindern, Wohneigentum, einer Mietwohnung oder finanziellen Verpflichtungen entstehen oft Unsicherheiten.
In diesem FAQ beantwortet unsere Rechtsanwältin Pascale Jäggi die häufigsten Fragen zu Trennung und Scheidung in der Schweiz: von der ersten Planung einer Trennung über Kinderbelange und Unterhaltszahlungen bis hin zur Aufteilung von Vermögen, Pensionskassenguthaben und den Kosten eines Scheidungsverfahrens.
1. Trennung
"Ich möchte mich von meinem Partner trennen – was muss ich zuerst tun?"
Wenn Sie gemeinsame Kinder, Wohneigentum oder auch schon eine Familienwohnung gemietet haben, dann müssen Sie zuerst eine Vorstellung davon haben, wo die Kinder nach der Trennung leben sollen, ob jemand bzw. wer im Wohneigentum oder der Familienwohnung bleibt und wo die andere Person hinziehen soll. Wenn diese Punkte klar sind, dann können Sie sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin melden, um die ganzen Nebenfolgen der Scheidung im Rahmen einer Trennungsvereinbarung auf Papier zu bringen oder ein Eheschutzverfahren für Sie einzuleiten. Wenn Sie gar nicht wissen, wie überhaupt entschieden werden soll, bei wem oder wo die Kinder nach der Trennung leben sollen oder wer im Haus bzw. der Wohnung bleiben darf, kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin auch eine Ersteinschätzung geben.
2. Kinder
"Wer entscheidet nach einer Trennung, bei wem die Kinder leben und wer sich um sie kümmert?"
In der Regel wird an die bisher gelebte Rollenteilung angeknüpft und diese für den Fall einer Trennung, wenn immer möglich aufrechterhalten.
3. Geld / Unterhalt
"Wie viel Unterhalt muss ich zahlen oder bekomme ich – für mich und für die Kinder?"
Das kann nicht abstrakt oder pauschal beurteilt werden. Hierzu werden Informationen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Anhand einer komplexen Berechnungstabelle kann dann ein Unterhaltsbeitrag für den Ehepartner oder die Ehepartnerin sowie die Kinder berechnet werden.
4. Vermögen
"Was passiert mit unserem Haus, Ersparnissen und der Pensionskasse, wenn wir uns scheiden lassen?"
Beim sogenannten güterrechtlichen Vermögen kommt es ganz darauf an, ob Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben oder nicht. Falls nicht, dann kommt der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zur Anwendung. Ersparnisse, die während der Ehe aus Einkommen der Ehegatten gebildet wurden, werden bei der Scheidung grundsätzlich hälftig aufgeteilt.
Bei der Pensionskasse ist es grundsätzlich so, dass die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum hälftig bei der Scheidung grundsätzlich geteilt werden. Ein Abweichen von diesem Grundsatz oder gar ein Verzicht ist nur unter sehr restriktiven Bedingungen möglich.
5. Ablauf
"Wie lange dauert eine Scheidung, und was kostet das etwa?"
Die Dauer ist insbesondere stark von folgenden Faktoren abhängig:
Einerseits der Kooperations- und Lösungsfindungsbereitschaft beider Ehegatten. Bei einer Scheidung «gewinnt» keiner, weil eine Familie kaputt geht. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird dann versucht, die Nebenfolgen dieser Scheidung zu regeln. Dabei werden zuerst und relativ lange Vergleichsgespräche zwischen den Parteien geführt, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt das, dann dauert ein unkompliziertes Scheidungsverfahren vom Moment der Einleitung (also Rechtshängigkeit) bis zur Rechtskraft der Scheidung im Durchschnitt rund sechs Monate. Sollte der Abschluss einer Vereinbarung nicht möglich sein, weil die Vorstellungen der Parteien zu weit auseinandergehen oder sonstige Probleme auftauchen, kann das Scheidungsverfahren Jahre dauern.
Andererseits vom zuständigen Gericht, vom zuständigen Richter beziehungsweise von der Auslastung des Gerichts und/oder des Richters.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen, welche die Verfahrenskosten ergeben. Die Gerichtskosten sind abhängig vom Einkommen beider Ehegatten und der Verfahrensart. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Aufwand des Anwalts. Je nach finanziellen Verhältnissen beider Ehegatten kommt die unentgeltliche Rechtspflege zur Anwendung.
6. Unverheiratete Paare
"Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen und haben Kinder – welche Rechte habe ich, wenn wir uns trennen?"
Bei unverheirateten Paaren kommt es zu keiner güterrechtlichen Auseinandersetzung, keinem Vorsorgeausgleich und der Partner oder die Partnerin hat keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Es müssen in der Regel also einzig die Kinderbelange, insbesondere der Kindsunterhalt (bestehend aus einem Bar- und Betreuungsunterhalt), geregelt werden.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Bei einer Trennung sollten frühzeitig Kinderbetreuung, Wohnsituation und finanzielle Fragen geklärt werden.
- Der Unterhalt für Kinder und Ehegatten wird individuell berechnet.
- Vermögen und Pensionskassenguthaben werden bei einer Scheidung grundsätzlich aufgeteilt.
- Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt stark von der Einigungsbereitschaft der Parteien ab.
- Auch unverheiratete Eltern müssen Kinderbelange und Unterhalt regeln.
Brauchen Sie Unterstützung bei einer Trennung oder Scheidung?
Jede familiäre Situation ist anders. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Konflikte zu vermeiden und tragfähige Lösungen für Kinder, Unterhalt, Vermögen und Wohnsituation zu finden. Die Anwältinnen und Anwälte von Bracher & Partner beraten und vertreten Sie bei Trennungen, Eheschutzverfahren und Scheidungen.