Flexibel in die Zukunft – Die AHV-Reform 21 im Überblick

Am 1. Januar 2024 trat die AHV-Reform 21 in Kraft. Mit ihr werden bedeutende Veränderungen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung eingeführt. Wir geben Ihnen eine kurze Übersicht über die wichtigsten Neuerungen: 

Flexibel in die Zukunft – Die AHV-Reform 21 im Überblick

1. Flexibilisierung des Rentenalters

Der Begriff des «Rentenalters» wird durch denjenigen des «Referenzalters» abgelöst. Mit der AHV-Reform 21 bestehen flexiblere Optionen für den Rentenvorbezug und den Aufschub der Rente. Dies erlaubt es den Versicherten, ihren Renteneintritt individueller an ihre Lebenssituation anzupassen und erleichtert einen schrittweisen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand.

Ein Rentenvorbezug bleibt ab Vollendung des 63. Altersjahres möglich, wobei Frauen der Übergangsgeneration nach wie vor bereits ab Vollendung des 62. Altersjahres ihre Rente vorbeziehen können. Neu ist der Vorbezug auch monatlich möglich, während früher ein oder zwei ganze Jahre vorbezogen werden mussten. Die Rente kann ausserdem ganz oder teilweise bezogen werden (Anteil zwischen 20% bis 80%). Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine Person noch teilweise erwerbstätig ist oder andere Einkommensquellen hat. Ein Vorbezug hat eine lebenslange Kürzung der Rente zur Folge. Pro Vorbezugsjahr wird die AHV-Rente um 6.8% gekürzt.

Weiter ist es möglich, den Rentenbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ein sog. Rentenaufschub ist um mindestens ein Jahr und höchstens 5 Jahre möglich. Ab einem Jahr kann die Rente in der Folge auf einen beliebigen Monat abgerufen werden. Der Rentenaufschub ergibt je nach Aufschubsdauer einen Zuschlag auf der späteren Rente zwischen 5,2 % und 31,5 %. Auch hier kann die Rente ganz oder nur ein Anteil aufgeschoben werden (zwischen 20% und 80%). Dieser Anreiz soll die Versicherten ermutigen, länger im Beruf zu bleiben und ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu stärken.

 

2. Anhebung des Frauenreferenzalters

Die AHV-Reform 21 sieht eine schrittweise (bis 2028) Anhebung des Referenzalters für Frauen vor, um den Herausforderungen einer steigenden Lebenserwartung und demografischen Veränderungen zu begegnen. Dabei gelten folgende Schritte:

• 2024: Keine Erhöhung (Rentenalter 64)

• 2025: Erhöhung auf Rentenalter 64 + 3 Monate

• 2026: Erhöhung auf Rentenalter 64 + 6 Monate

• 2027: Erhöhung auf Rentenalter 64 + 9 Monate

• 2028: Erhöhung auf Rentenalter 65

 

3. Frauen der Übergangsgeneration

Frauen der Übergangsgeneration erhalten einen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Altersrente erst ab dem Referenzalter (65) beziehen. Die Übergangsgeneration umfasst 9 Jahrgänge und betrifft Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform 55 Jahre oder älter sind. Dieser Zuschlag ist von Alter und Geburtsjahr abhängig und wird zusätzlich zur AHV-Rente monatlich und lebenslang ausbezahlt. Der Rentenzuschlag unterliegt nicht der Plafonierung bei verheirateten Personen und wird bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen nicht angerechnet.

Frauen der Übergangsgeneration haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Für diese Frauen wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt, abgestuft nach Einkommenshöhe und Jahrgang.

 

4. Verbesserung der Finanzierung

Gleichzeitig zur Verabschiedung der AHV-Reform 21 wurde der Bundesbeschluss zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Normalsatz der Mehrwertsteuer nunmehr 8.1% statt zuvor 7.7%. Durch die oben erwähnten Anpassungen und die Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuern sollen die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen für die nächsten zehn Jahre gesichert sein.

 

5. Fazit

Die AHV-Reform 21 führt eine flexiblere Rentenplanung ein. Durch die Einführung des Referenzalters können Rentner und Rentnerinnen ihren Renteneintritt individueller gestalten. Frauen erleben eine schrittweise Anhebung des Rentenalters bis ins Jahr 2028, begleitet von finanziellen Anreizen. Diese Neuerungen und die Zusatzfinanzierung mit der Mehrwertsteuer sichern die finanzielle Stabilität der AHV. Die Reform ist ein Schritt in Richtung Anpassungsfähigkeit an die sich wandelnden Bedürfnisse und an die Herausforderungen der Gesellschaft im Alter.

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